ÜBER MICH
Erfahren Sie hier mehr über mich, meine Trainingsphilosophie und Preise.
1. Leistungsgegenstand
1.1. Clemens Zenz verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.1.1 Folgende Leistungen werden im Rahmen des Personal Coaching durch Clemens Zenz angeboten:
Ausdauertraining, Krafttraining, Muskelaufbautraining, Schnellkrafttraining, Koordinationstraining, Kraftausdauertraining. Beweglichkeitverbesserung, Funktionelles Training, Stoffwechseltraining, Gewichtsreduktionstraining, Ernährungcoaching, Firmensport etc.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang, Kosten und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt und können im Rahmen eines Fitnesschecks angepasst werden.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Clemens Zenz oder den vertretenden Trainer möglich.
3. Sonstige Leistungen
3.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
3.2 Art, Umfang, Kosten und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt und können im Rahmen eines Fitnesschecks angepasst werden.
3.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Clemens Zenz oder den vertretenden Trainer möglich.
4. Haftung
4.1 Clemens Zenz schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Clemens Zenz haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Clemens Zenz vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Clemens Zenz übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Clemens Zenz um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Coaching und unter Punkt 3.1 auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
4.7 Der Klient versichert sporttauglich zu sein und dieses beim Arzt seiner Wahl in regelmäßigen Abständen überprüfen zulassen. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und Lebensumständen sowie Fitnesschecks sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und bei einer Änderung Clemens Zenz sofort mitzuteilen.
5. Form
5.1 Der Dienstleistungsvertrag wird schriftlich geschlossen.
5.2 Die AGB werden schriftlich gestellt und dem Klienten zur Kenntnisnahme übergeben. Durch seine Unterschrift erkennt er Klient die AGB an.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Abrechnung der vereinbarten Trainingseinheiten erfolgt im voraus.
6.2 Der Klient erhält von Clemens Zenz eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge sofort zu bezahlen ist.
6.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Clemens Zenz behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
7. Sonstige Kosten
7.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platz- mieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
7.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
7.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
7.4 Kauft Clemens Zenz im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Clemens Zenz Personal Coaching.
8. Verhinderung und Ausfall
8.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
8.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
8.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
9. Ersatzansprüche
9.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Clemens Zenz können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
10. Kündigung
10.1 Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, besteht keine Rückerstattung. Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet.
11. Datenschutz
11.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Clemens Zenz gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
11.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
12. Geheimhaltung
12.1Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Clemens Zenz Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
12.2 Clemens Zenz hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
13. Sonstige Vereinbarungen
13.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
13.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
14. Schlussbestimmungen
PREISE PRO TRAININGSEINHEIT
14.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
14.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
14.3 Als Gerichtsstand wird München vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
